Die neue Nachweisverordnung und das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Ab 1. Februar 2007 arbeiten wir in der Abfallwirtschaft nach einem überarbeiteten Gesetz und einer ganz neuen Nachweisverordnung. In dieser Veränderung werden einige Regelungen des europäischen Rechtes in den deutschen Vollzug übernommen. Dieses sind im Besonderen die Einführung der Registerpflicht für alle Abfälle und die Abschaffung der Definition „überwachungsbedürftig“. Ab dem 01.02.2007 kennen wir nur noch gefährliche und nicht gefährliche Abfälle.

Mit diesen gesetzlichen Veränderungen hält als Besonderheit das elektronische Ab-fallnachweisverfahren (eANV) Einzug in das deutsche Abfallrecht.
Die bisherigen papiergebundenen Verfahren für Begleitschein- und Entsorgungnachweiserstellung werden auf eine elektronische Form der Dokumentenbearbeitung und -übermittlung umgestellt.
Alle Erzeuger, Beförderer, Einsammler und Entsorger, die „gefährliche Abfälle" erzeugen, verbringen und entsorgen, sind zukünftig verpflichtet, ihre Entsorgungsnachweise und Begleitscheine elektronisch zu erstellen und zu übermitteln sowie in einem Register elektronisch zu speichern.
Autor(en)
Stephan Pawlytsch
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
19. Kasseler Abfallforum (2007) (April 2007)
Verkaufspreis
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