2007 – Die neue Verbringungs- und Nachweisverordnung – Konsequenzen für die Entsorgungswirtschaft
Vergangenes Jahr wurden zwei Verordnungen und ein Gesetz erlassen, die für die Entsorgungswirtschaft von erheblicher Bedeutung sind.
Zum einen ist dies die "Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen", die einige wichtige Änderungen im Zusammenhang mit der Einfuhr und Ausfuhr von Abfällen enthält, insbesondere die Streichung der "Roten Liste" und die Einführung weiterer Einwandsgründe.
Zum andern wurden durch das "Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung" vom 15.07.2006 die rechtlichen Grundlagen für die Änderung des Abfall-Nachweisordnung (NachweisV) geschaffen. Die neue NachweisV wurde am 26.10.2006 als "Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung" im Bundesgesetzblatt verkündet. Durch diese Vorschriften wurde die Einteilung der Abfälle grundlegend geändert (nur noch gefährliche und nicht gefährliche Abfälle) und das Verfahren der Nachweisführung, insbesondere für Abfälle, die bisher nicht überwachungsbedürftig und daher nicht nachweispflichtig waren. Für alle Abfälle – ausgenommen Abfälle aus privaten Haushaltungen – muss seit dem 01.02.2007 ein Abfallregister geführt werden. Ferner wurden die rechtliche Grundlagen für die elektronische Nachweisführung geschaffen, die ab dem 01.04.2010 obligatorisch wird. Im nachfolgenden Überblick über diese Vorschriften werden die wichtigsten Änderungen vorgestellt.
Zum andern wurden durch das "Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung" vom 15.07.2006 die rechtlichen Grundlagen für die Änderung des Abfall-Nachweisordnung (NachweisV) geschaffen. Die neue NachweisV wurde am 26.10.2006 als "Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung" im Bundesgesetzblatt verkündet. Durch diese Vorschriften wurde die Einteilung der Abfälle grundlegend geändert (nur noch gefährliche und nicht gefährliche Abfälle) und das Verfahren der Nachweisführung, insbesondere für Abfälle, die bisher nicht überwachungsbedürftig und daher nicht nachweispflichtig waren. Für alle Abfälle – ausgenommen Abfälle aus privaten Haushaltungen – muss seit dem 01.02.2007 ein Abfallregister geführt werden. Ferner wurden die rechtliche Grundlagen für die elektronische Nachweisführung geschaffen, die ab dem 01.04.2010 obligatorisch wird. Im nachfolgenden Überblick über diese Vorschriften werden die wichtigsten Änderungen vorgestellt.
Autor(en)
RA Fachanwalt Verwaltungsrecht Hans-Jörg Knäpple
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
19. Kasseler Abfallforum (2007) (April 2007)
Verkaufspreis
€ 6,00 oder im Premium-Abonnement enthalten