Untersuchungen zur Verteilung des Wassers im Deponiekörper nach Infiltration

Nach der Umsetzung der EU-Richtlinie in Form der Deponieverordnung ist es erlaubt, eine Infiltration von Wasser auf dem Deponiekörper unter Zuhilfenahme technischer Mittel vorzunehmen. Die gesetzlichen Regelungen zur Wasserinfiltration finden sich in der Deponieverordnung (DepV) vom 24. Juli 2002 (Anonym (2002)). Verschiedene Untersuchungen haben in teils langjährigen Forschungen gezeigt, dass der Wassergehalt im Deponiekörper von entscheidender Bedeutung für mikrobiologische Abbauprozesse ist.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass nach der Aufbringung der Oberflächenabdichtung eine Austrocknung des abgelagerten Abfalls (Mumifizierung) stattfindet. Seit Juni 2005 muss auf allen Deponieabschnitten, die nach der TA-Siedlungsabfall Hausmüll abgelagert hatten, die Ablagerung beendet werden und der Deponieabschnitt mit einer Oberflächenabdichtung versehen werden.
Als Konsequenz hieraus, folgt eine Verminderung des Wassergehalts innerhalb des Deponiekörpers und eine Verschiebung der Nachsorge auf unbestimmte Zeit. Wenn wie im diesem Fall gewünschte biologische Vorgänge innerhalb des Deponiekörpers aufgrund mangelnder Feuchtigkeit zum Erliegen kommen, bietet es sich an, kontrolliert Wasser zu infiltrieren, um die biologischen Vorgänge zu optimieren. Der Abbau organischer Restbestandteile in Hausmülldeponien ist im Sinne der „Reaktor Deponie" ein wichtiger und gewünschter Prozess. Er bildet sowohl die Grundlage für eine effiziente Gasverwertung als auch für eine möglichst kurze Nachsorgephase.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Norberth Kloos, Prof. Dr.-Ing Gerhard Rettenberger, Prof. Dr. Jean-Frank Wagner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
19. Kasseler Abfallforum (2007) (April 2007)
Verkaufspreis
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