Auswirkungen der neuen veterinärrechtlichen Vorschriften auf die Entsorgung von Bio- und Speiseabfällen sowie tierischer Nebenprodukte

Mit der Verabschiedung der EU-Verordnung 1774 (2002) „Tierische Nebenprodukte“ durch das Europäische Parlament und den Rat wurde auch eine Neuordnung des deutschen Tierkörperbeseitigungsrechts notwendig.

Es entstand die EU-Verordnung 1774 (2002), die erstmals direktes, das heißt ohne nationale Umsetzung in allen Mitgliedsstaaten der EU, gültiges Recht setzte. Das durchaus nicht von sachlichen Fehlern freie Regelwerk erfasst neben den Rest- und Abfallstoffen aus der Schlachtung sowie der Verarbeitung tierischer Rohstoffe sowie der gefallenen oder getöteten Tiere auch Speise- und Großküchenabfälle sowie tierische Fäkalien. Bis heute waren zahlreiche Nachbesserungen auf europäischer Ebene notwendig. Die nationale Gesetzgebung sowie insbesondere die umsetzende Verwaltung verläuft auch nicht unproblematisch. Deshalb soll hier versucht werden einige wichtige Aspekte, die im Grenzbereich zwischen Abfallrecht und Veterinärrecht stehen darzustellen und zu erläutern.
Autor(en)
Prof. Dr. Reinhard Böhm
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
19. Kasseler Abfallforum (2007) (April 2007)
Verkaufspreis
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