Das neue Deponierecht
Nachdem mit der Abfallablagerung- und der Deponieverordnung vor einigen Jahren bereits strenge Grenzwerte für die Beseitigung von Abfällen auf Deponien festgelegt worden sind, hat die Bundesregierung mit der Deponieverwertungsverordnung, die am 1. September 2005 in Kraft getreten ist, auch für die Verwertung von Abfällen ähnlich strenge Maßstäbe vorgegeben.
Die Verordnungen sind durch die am 1. Februar 2007 in Kraft getretenen Änderungen, die der Umsetzung der Ratsentscheidung 2003/33/EG dienen, aktualisiert worden. Mit diesen Änderungen wurden noch existierende Lücken zum europäischen Deponierecht geschlossen. Das Deponierecht ist insoweit in der Vergangenheit nicht statisch gewesen. Es wird auch in der Zukunft weiter entwickelt werden.
Inhalt 1. Einleitung
2. Europäische Vorgaben
3. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
4. Die Abfallablagerungsverordnung
5. Die Deponieverordnung
6. Die Deponieverwertungsverordnung
7. Fortschreibung des Deponierechts
8. Literatur
Inhalt 1. Einleitung
2. Europäische Vorgaben
3. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
4. Die Abfallablagerungsverordnung
5. Die Deponieverordnung
6. Die Deponieverwertungsverordnung
7. Fortschreibung des Deponierechts
8. Literatur
Autor(en)
BD Dipl.-Ing. Karl Wagner
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2007 (Mai 2007)
Verkaufspreis
im BASIC-Abonnement enthalten