Weiterentwicklung des Deponierechts aus der Sicht des Landes Baden-Württemberg
Abfallwirtschaft wird ohne verlässliche Deponien auch in Zukunft nicht funktionieren. (Text: 3 Seiten + Folien: 9)
Zunächst sieht es so aus, als würden sich die Veranstaltung und dieser Beitrag mit einem Anachronismus befassen: Der Deponie. Man ist geneigt, anzunehmen, Deponie findet nicht mehr statt. Das Datum 1. Juni 2005 und die Vision der Deponielosigkeit ab 2020 wären die Eckdaten für diese Annahme. Jedoch konnte ich feststellen, dass die Deponie keineswegs ein vergessenes Fossil der Abfallwirtschaft ist. Vielmehr ist es so, dass sich mehrere Schwerpunkte unserer Arbeit mit der Deponie beschäftigen. Insoweit ist die Deponie nach wie vor ein Umwelt- Joker, mit dem wir agieren dürfen und auch dazu in der Lage sein müssen, es zu tun.
Insoweit sei nochmals die Aktion unseres Hauses kurz bewertet: Wir haben aufgezeigt, dass es durchaus möglich ist, eine schlüssig formulierte Deponieverordnung im Sinne der neuerdings viel beschworenen better legislation“ zu erstellen und es wurde demonstriert, dass es durchaus möglich ist, EU-konforme Umsetzungen vorzunehmen, ohne dabei wesentliche deutsche Standards aufzugeben, bei gleichzeitiger Umgehung von Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission.
Insoweit sei nochmals die Aktion unseres Hauses kurz bewertet: Wir haben aufgezeigt, dass es durchaus möglich ist, eine schlüssig formulierte Deponieverordnung im Sinne der neuerdings viel beschworenen better legislation“ zu erstellen und es wurde demonstriert, dass es durchaus möglich ist, EU-konforme Umsetzungen vorzunehmen, ohne dabei wesentliche deutsche Standards aufzugeben, bei gleichzeitiger Umgehung von Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission.
Autor(en)
Peter Dihlmann
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
Zeitgemäße Deponietechnik 2007 (Mai 2007)
Verkaufspreis
im BASIC-Abonnement enthalten