Europäisches Bodenschutzrecht

Die ersten Bemühungen um einen europäischen Bodenschutz reichen bis in die 70er Jahre zurück. Bereits 1972 verabschiedete der Europarat die „Europäische Bodencharta“ 3, ein Grundsatzprogramm, das in der Folgezeit zwar nicht unmittelbar zu nennenswerten Rechtsakten führte, wohl aber dazu, dass die Europäische Gemeinschaft fortan bodenrelevante Richtlinien und Verordnungen mit umweltschützender Zielrichtung erließ.

So entwickelten sich auf der europäischen Ebene, vergleichbar der früheren Situation in Deutschland,4 zahlreiche EG-Rechtsvorschriften, die den Schutz anderer Umweltrechtsgüter bezwecken und dabei zugleich auch für den Bodenschutz von erheblicher Bedeutung sind, wie die Klärschlammrichtlinie, die Deponierichtlinie, die Wasserrahmenrichtlinie, die Nitratrichtlinie, die UVP- und die SUP-Richtlinie oder die IVURichtlinie. 5 Trotz dieser Vorschriften wurde der Bodenschutz in Europa aber noch weiterhin als eine Sache der Mitgliedstaaten angesehen.
Autor(en)
Dr. Ulrich Klein
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 01 / 2007 (Januar 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00