Die Erstellung nationaler Listen nach Art. 13 Abs. 2 Verordnung (EG) 1924/2006 - Anspruch auf die Aufnahme gesundheitsbezogener Angaben oder rechtsfreier Raum?
Die Verordnung (EG) 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel ist am 19.01.2007 in Kraft getreten.
Auch wenn sie erst zum 1. Juli 2007 als unmittelbar anwendbares Recht in der gesamten Gemeinschaft Geltung erlangt, ist bereits jetzt vorhersehbar, dass mit ihr eine mittlere Revolution im Bereich der Lebensmittelwerbung einhergeht.
Der vorliegende Beitrag beleuchtet zunächst die maßgebenden gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Rechtsgrundlagen im Hinblick auf die Frage, ob ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme bestimmter gesundheitsbezogener Angaben in die nationale Liste besteht. Danach werden einzelne Aspekte des vom BVL angestoßenen Verfahrens betrachtet. Darauf folgt die zusammenfassende Bewertung der gefundenen Ergebnisse.
Autor(en)
Christian Ballke, Andreas Meisterernst
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2007 (Februar 2007)
Verkaufspreis
€ 25,00