Anforderungen an die Verfüllung von Abgrabungen (Anmerkungen und Ergänzungen zu der Veröffentlichung von Attendorn in AbfallR 2006, 167)

Nach den Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft müssen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden (§ 5 Abs. 3 KrW-/AbfG).

Die Verwertung erfolgt ordnungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht. Zu diesen gehören auch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Autor(en)
Dr.-Ing. Heinz-Ulrich Bertram
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2007 (Februar 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00