REACH und Abfall
Die neue Chemikalienverordnung REACH3, die am 1.6.2007 grundsätzlich in Kraft treten wird, führt mit Wirkung zum 1.6.20084 eine generelle Registrierungspflicht auch für Altstoffe binnen bestimmter Fristen einschließlich einer Vorregistrierungspflicht ein, nimmt aber nach wie vor Abfälle von der Anwendung aus.
Im europäischen Chemikalienrecht waren Abfälle bisher vom Anwendungsbereich ausgenommen. Zudem betraf die chemikalienrechtliche Anmeldepflicht nur neue Stoffe und nicht Altstoffe, die im europäischen Altstoff-Verzeichnis
EINECS2 aufgeführt waren. . Sie gilt allerdings für Nebenprodukte, soweit sie in Verkehr gebracht werden, für die Herstellung von Zwischenprodukten sowie für zurückgewonnene Stoffe, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Kommt man damit beim Bestreben, dem Abfallbegriff mit der Kategorie der Nebenprodukte zu entfliehen, in Zukunft vom Regen in die Traufe oder anders herum gefragt: Führt REACH zu mehr Abfall?
EINECS2 aufgeführt waren. . Sie gilt allerdings für Nebenprodukte, soweit sie in Verkehr gebracht werden, für die Herstellung von Zwischenprodukten sowie für zurückgewonnene Stoffe, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Kommt man damit beim Bestreben, dem Abfallbegriff mit der Kategorie der Nebenprodukte zu entfliehen, in Zukunft vom Regen in die Traufe oder anders herum gefragt: Führt REACH zu mehr Abfall?
Autor(en)
Dr. Jürgen Fluck
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2007 (Februar 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00