Die neuen abfallrechtlichen Registerpflichten ab 1. Februar 2007 - mehr als „alter Wein in neuen Schläuchen“

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20.7.20061 und der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20.10.20062, mit der im Schwerpunkt die Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV)3 novelliert wird, werden Registerpflichten für Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Abfallbeförderer, Einsammler von Abfällen und Abfallentsorger begründet; diese gelten ab 1.2.20074. § 43 KrW-/AbfG i.V.m. §§ 3 ff NachwV im Regelfall Nachweispflichten nur noch bei gefährlichen Abfällen

Autor(en)
Jörg Rüdiger
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2007 (Februar 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00