Entwicklung und Stand des Umweltrechts in der Schweiz
Das schweizerische Umweltrecht ist keine Einheit. Bereits die Kernbereiche Immissionsschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz, Naturschutz und Landschaftsschutz (nominales oder primäres Umweltrecht1) sind auf drei Bundesgesetze und entsprechende Ausführungsverordnungen verteilt.
Weitere Normen mit umweltrechtlicher Zielsetzung (funktionales oder integriertes Umweltrecht) finden sich verstreut über eine große Zahl von Erlassen.2 Dementsprechend ist auch das Umweltschutzgesetz von 1983 keine Gesamt-, sondern lediglich eine Teilkodifikation des schweizerischen Umweltrechts. Diese für das schweizerische Umweltrecht charakteristische Rechtszersplitterung kann nur vor dem Hintergrund ihrer historischen Entwicklung verstanden werden; denn das Umweltrecht entstand in verschiedenen Phasen, nach Maßgabe der konkreten Regelungsbedürfnisse in Bezug auf die jeweils aktuell gewordenen Umweltbeeinträchtigungen. Es ist sozusagen das Abbild der allgemeinen Entwicklung im 20. Jahrhundert.
Autor(en)
Prof. Dr. Alain Griffel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 06 / 2006 (Dezember 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00