Die Reform des Umweltrechts in Italien

Am 29.4.2006 ist in Italien die gesetzesvertretende Verordnung (Decreto Legislativo) Nr. 152 vom 14.4.2006 in Kraft getreten.1 Sie trägt die Bezeichnung „Gesetzesbestimmungen im Umweltbereich“ (norme in materia ambientale) und besteht aus insgesamt 318 Artikeln und 45 Anlagen.

In sechs Abschnitten befasst sich das D.lgs. 152/2006 mit der Umweltverträglichkeitsprüfung, der Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, dem Wasser-, Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzrecht, dem Immissionsschutzrecht sowie der Umwelthaftung bzw. Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden. Das von der damaligen Mitte-Rechts Regierung verabschiedete Gesetz beruht auf dem Ermächtigungsgesetz Nr. 308 vom 15.12.2004 (sog. Legge Delega).2 Bereits während seiner sehr kurzen Entstehungsphase ist das D.lgs. 152/2006 heftig umstritten gewesen. Grund hierfür waren sowohl die von der Opposition nicht mitgetragenen Inhalte als auch die tatsächlich eher mangelhafte Konzertierung des Gesetzestextes mit den beteiligten öffentlichen und privaten Interessenvertretern. Der Regierungswechsel Mitte des Jahres 2006 hat nunmehr die „Reform der Reform“ eingeläutet.
Autor(en)
Prof. Nicola Lugaresi, Rechtsanwalt (BRD) und Avvocato (Italien) David Roettgen
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 06 / 2006 (Dezember 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00