Gesetzliche Pflicht zum eigenverantwortlichen Produktrückruf

In der Schweiz verlangt seit 1. Januar 2006 eine Verordnung den Rückruf gefährlicher Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

Ungewohntes Neuland betrat der Gesetzgeber mit der am 1.1.2006 für zahlreiche Branchen in Kraft getretenen Pflicht, gefährliche Produkte in eigener Verantwortung zurückzurufen. Produktrückrufe haben bisher in der Schweiz weder in der Theorie noch in der Rechtspraxis große Wellen geschlagen. Zwar treten sie als Inserate und Agenturmeldungen etwas häufiger ins Blickfeld der Öffentlichkeit als früher. Für die Produktsicherheit besteht in der Schweiz noch kein umfassendes Gesetz wie das deutsche GPSG. Ein Vorentwurf für ein Produktsicherheitsgesetz (PSG) hat zwar im Sommer 2006 das Vernehmlassungsverfahren bei Parteien, Kantonen und einschlägig interessierten Organisationen durchlaufen und wurde dabei leicht zerzaust. Er liegt seither in der Bundesverwaltung und wartet auf die Umarbeitung in eine Vorlage für das Parlament, sofern der Schweizerische Bundesrat, also die Exekutive, das Projekt überhaupt weiter verfolgt.
Autor(en)
Dr. iur. Eugénie Holliger-Hagmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 06 / 2006 (Dezember 2006)
Verkaufspreis
€ 25,00