Stoffverbote und RoHS-Konformität seit dem 1. Juli 2006
Seit dem 1.7.2006 gelten für die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten weitreichende gesetzliche Stoffverbote.
Mit diesem Stichtag dürfen neue Elektro- und Elektronikgeräte, deren Zusammensetzung diesen Stoffverboten widerspricht, nicht mehr in Verkehr gebracht werden.1 Bundesgesetzliche Grundlage hierfür bildet § 5 Abs. 1 Satz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes2 (ElektroG). Mit den hier normierten Stoffverboten werden Vorgaben der unter dem Namen RoHS-Richtlinie“3 bekannt gewordenen EU-Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.1.2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten umgesetzt.
Autor(en)
Julia Bratke, Elmar Schmelting
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 06 / 2006 (Dezember 2006)
Verkaufspreis
€ 25,00