Produktbezogener Umweltschutz und die neue europäische Chemikalienpolitik (REACH)

Nach mehrjähriger Vorbereitungszeit hat die EU-Kommission am 29. Oktober 2003 den Entwurf einer EG-Verordnung zur Neuordnung des Chemikalienrechts verabschiedet.

Die Verordnung trägt den Titel „Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien“ (REACH), womit auch gleichzeitig die drei Elemente des geplanten Systems beschrieben sind: Regelung der Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe. Die Kommission bezweckt mit der Einführung von REACH eine Verbesserung und Neuordnung des Zulassungsverfahrens für Chemikalien. Die Kernpunkte2 des REACH Systems sind die Schaffung eines einheitlichen Systems für Alt- und Neustoffe mit am bisherigen Neustoffverfahren3 orientierten Datenanforderungen und eine stärkere Industrieverantwortung. Damit soll u. a. erreicht werden, dass sich die Behörden auf hochtonnagige Mengen und Besorgnisstoffe konzentrieren können. Ferner soll die Möglichkeit eines Zulassungsverfahrens bei bestimmten besonders gefährlichen Stoffen unter Einbeziehung nachgeschalteter Anwender bei Verwendung außerhalb einer zugelassenen Verwendung („identified use“) geschaffen werden.
Autor(en)
Prof. Dr. Eike Albrecht, Dipl. Wirtschaftsjur. Lars Krause
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 06 / 2006 (Dezember 2006)
Verkaufspreis
€ 25,00