Aktuelle Entwicklungen im Bereich der MBA

Die Anforderungen an die Vorbehandlung vor der Ablagerung entsprechend der europäischen Richtlinie über Abfalldeponien wurden in Österreich durch die Deponieverordnung im Wesentlichen mit dem 1. Januar 2004 (in Ausnahmefällen ab dem 1. Januar 2009) rechtlich verbindlich umgesetzt.

Durch diese nationale Umsetzung wurde in Österreich das Verfahren der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung als gleichberechtigt mit dem Verfahren der thermischen Abfallbehandlung zugelassen. Bei neun der 16 im Jahr 2005, mit einer maximalen Verarbeitungskapazität von insgesamt 669.350 Tonnen betriebenen MBA-Anlagen, sind mit dem Zeitpunkt 1. Januar 2004 eine wesentliche Adaptierung oder ein Neubau der Anlage verbunden. Die Berücksichtigung der Anforderungen der MBA-Richtlinie für die Genehmigung und den Betrieb der MBA-Anlagen erfolgte jedoch, belegt durch die dokumentierten Erhebungen der behandelten Abfallmengen, Verfahrensabläufe sowie Auflagen der Genehmigungsbescheide nur im eingeschränkten Ausmaß. Aus diesem Grund wird eine verbindliche rechtliche Regelung (gemäß § 65 Abs. 1 AWG 2002 i.d.g.F.) als geeignetes Instrumentarium empfohlen, um die Umsetzung eines einheitlichen Stands der Technik entsprechend der MBA-Richtlinie zu beschleunigen.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Christian Neubauer, Andreas Öhlinger
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
DepoTech (2006) (November 2006)
Verkaufspreis
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