Stand der Umsetzung der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung
Seit 13. August 2005 ist in Österreich die Elektroaltgeräte-Verordnung in Kraft.
Österreich erfüllt damit die WEEE-Richtlinie der EU. Derzeit sind in Österreich drei Verordnungen mit Produzentenverantwortung in Kraft: Verpackungs-VO, Altfahrzeuge-VO und die Elektroaltgeräte-VO. Den Vorgaben von Brüssel folgend hat der österreichische Gesetzgeber die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Hersteller von Elektrogeräten die Verantwortung der Geräte nach Ablauf ihrer Funktionsperiode übernehmen, die Aufgaben auf Kommunen und Hersteller verteilt werden und der Rahmen für Wettbewerb in der Sammlung und Verwertung geschaffen wird. Nach nunmehr einjähriger Erfahrung liegen die ersten greifbaren Ergebnisse vor. Die gesteckten Ziele sind, so weit das beurteilt werden kann, weitgehend erreicht worden. Die Sammelmenge von 4 kg/EW.a konnte um 50 % überschritten werden. Allerdings sind mit der neuen Situation des Wettbewerbs auch einige neue Probleme hinzugetreten.
Autor(en)
G. Dostal
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
DepoTech (2006) (November 2006)
Verkaufspreis
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