Möglichkeiten und Grenzen des Strafrechts im Gammelfleisch“-Skandal
In den vergangenen Wochen und Monaten haben immer wieder Schlagzeilen über tonnenweise in Warenlagern und Kühlhäusern aufgefundenes Gammelfleisch“ die Verbraucher aufgeschreckt.
So entdeckten z.B. in Bayern Lebensmittel-Kontrolleure in Großhandelsbetrieben tonnenweise verdorbene und umetikettierte Fleisch- und Wurstwaren, wobei in einem Fall festgestellt wurde, dass ein Großhändler Schlachtabfälle an eine Wurstfabrik verkaufen wollte.1 In anderen Fällen war das Mindesthaltbarkeitsdatum zum Teil seit Jahren abgelaufen, und zur Täuschung der Verbraucher wurde die entsprechende Beschriftung entweder unkenntlich gemacht oder einfach mit einem aktuelleren“ Datum überklebt. Auch in Kühlhäusern wurden ungenießbare Waren und Fleisch mit Gefrierbrand entdeckt. Das tatsächliche Ausmaß dieser als Gammelfleisch“-Skandal titulierten Missstände, insbesondere die Frage, seit wann bereits derartige Fleischbestände über die Großhändler an Verarbeiter und Händler im Inund Ausland geliefert wurden, kann derzeit nur vermutet werden. Nachdem Ende des vergangenen Jahres noch davon die Rede war, dass rund 50 Betriebe und Lager von dem Skandal betroffen seien2, weisen die jüngsten Berichte auf eine weitaus höhere Zahl hin, wobei die Dunkelziffer hiervon noch nicht erfasst wäre.
Autor(en)
Dr. RA Regina Michalke
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2006 (Oktober 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00