Umgang mit Altölen in Deutschland

Das Altölrecht – ein in Deutschland stiefmütterlich behandeltes Gebiet des modernen Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

„Altöl“ als einen ganz besonderen Saft zu bezeichnen1, auf diese Idee wird man ohne die intensive rechtswissenschaftliche Beschäftigung mit diesem Stoff2 nicht kommen. Als Altstoff der aus Rohölen gewonnenen Gebrauchsöle birgt Altöl selbstverständlich diverse, über die der „jungfräulichen“ Stoffe und Stoffkomplexe hinausgehende Gefahren, die es von Mensch und Natur abzuwehren gilt. Demzufolge ist der diffizile Umgang mit Altölen in den Rechtsnormen aller Staaten der Europäischen Union (EU) durch europäisches und nationales Recht genau vorgeschrieben und ein verkehrswidriges Verhalten mit diesen Stoffen oftmals mit drastischen Strafen sanktioniert.
Autor(en)
Ralf Ramin
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2006 (Oktober 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00