Internationalisierung des Einzelhandels – Europäisierung des Planungsrechts

Die Raumentwicklung in Europa ist in Bewegung: Begriffe wie „territoriale Kohäsion“, „regional governance“ oder „europäische Netzwerke“ sind vergleichsweise neuen Datums und machen deutlich, dass die Raumentwicklung immer mehr als ein eigenes Politikfeld der Europäischen Union erachtet wird.

Durch die Umsetzung der Aarhus Konvention erhält die Raumentwicklung in Europa derzeit zusätzliche Impulse, die durch den Prozess der territorialen Agenda auf europäischer Ebene im Jahre 2007 weiter intensiviert werden. Im Folgenden soll erläutert werden, welche Veränderungen sich durch diese Prozesse für das nationale Planungsrecht ergeben. Dazu wird auf die Ergebnisse eines europäischen Projekts zur transnationalen Zusammenarbeit zurückgegriffen, welches sich zum Ziel gesetzt hat, eine Stärkung des Modells der „europäischen Stadt“ zu erreichen. Es handelt sich um das INTERREG III B Projekt VITAL CITIES (www.vital-cities.eu), das im Mai 2006 seinen Abschluss gefunden hat.5 Dieses Projekt hat untersucht, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Förderung einer raumverträglichen Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben bereitstehen, und dazu hat das Projekt Planungsstrukturen in sieben europäischen Staaten untersucht. Darüber hinaus hat das Projekt aber auch einen Ansatz entwickelt, wie Planungsstrukturen in Zukunft verändert werden sollten, um eine nachhaltigere Raumentwicklung zu erreichen.
Autor(en)
Lorenz Jellinghaus
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 05 / 2006 (Oktober 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00