Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in Europa

Bis vor wenigen Jahren galt der Verwaltungsrechtsschutz im Allgemeinen und der Rechtsschutz im Umweltrecht im Besonderen als ein Bereich, der „immun“ gegen völker- und europarechtliche Einflüsse erschien und damit offenbar vollumfänglich durch den nationalen Gesetzgeber geregelt werden konnte.

So überrascht es denn auch nicht, dass die Ausgestaltung des gerichtlichen Zugangs und der gerichtlichen Kontrolle in den verschiedenen Staaten beträchtlich variiert. Dieser Befund – der im Übrigen wohl eher einem Eindruck, denn einer juristisch fundierten Realität entsprach – ist jedoch insbesondere in den letzten Jahren einem nicht zu unterschätzenden Wandel unterworfen, und die Implikationen europa- und völkerrechtlicher Vorgaben werden zunehmend deutlicher. Insbesondere1 wurde in den letzten Jahren zunehmend deutlich, dass das europäische Gemeinschaftsrecht davon ausgeht, dass bestimmte gemeinschaftsrechtlich begründete oder einzuräumende Rechte auch die Eröffnung gerichtlichen Zugangs implizieren. Auf völkerrechtlicher Ebene ist auf die sog. Aarhus- Konvention hinzuweisen, die im Juni 1998 unterzeichnet wurde und im Oktober 2001 in Kraft getreten ist.
Autor(en)
Prof. Dr. Astrid Epiney
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 05 / 2006 (Oktober 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00