Freedom of environmental information in the EU – confidential business information for free?

Die erste Säule der Aarhus-Konvention wurde in der EU durch die Richtlinie 2003/4/EG und unlängst durch die Verordnung 1367/2006/EG umgesetzt.

Das damit eingeführte allgemeine Zugangsrecht der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen der europäischen und nationalen Behörden ist jedoch mit dem gemeinschafts- und völkerrechtlich verankerten Schutz von Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum in Einklang zu bringen. Um die Ausbeutung vertraulicher Informationen durch Wettbewerber zu verhindern, sollten die EU-Mitgliedstaaten deshalb den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum bei der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG angemessen berücksichtigen. Des weiteren sind im Rahmen der Richtlinie 2003/4/EG und der Verordnung 1367/2006/EG sowohl der Emissionsbegriff als auch der Begriff des öffentlichen Interesses an der Bekanntgabe vertraulicher Informationen eng zu verstehen.
Autor(en)
Prof. Denis Waelbroeck, Axel Specker
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 05 / 2006 (Oktober 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00