Zur Rolle der Umweltinformationsrichtlinie in Planfeststellungsverfahren
Planungsvorhaben von Bedeutung – und damit alle raumbedeutsamen Infrastrukturvorhaben – sind in Deutschland im Wege des im Verwaltungsverfahrensrecht speziell geregelten Planfeststellungsverfahrens zu bewältigen, das der Betroffenheit zahlenmäßig größerer Personenkreise und ganzer Kommunen sowie den damit in der Regel verbundenen umfangreicheren Eingriffen in die Umwelt gerecht werden soll und muss.
Eine Besonderheit dieses Verfahrens ist der vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durchzuführende Erörterungstermin, in dem die Anhörung der potenziell von dem Vorhaben Betroffenen stattfindet. Die regelmäßig mit derartigen Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft führen nach deutschem Recht zudem zu Beteiligungs- und Klagerechten auch für Naturschutzverbände.
Autor(en)
Monika Thürmer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 05 / 2006 (Oktober 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00