Die neue Batterierichtlinie – künftige Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Entsorgung
Fast drei Jahre, nachdem die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine revidierte Batterierichtlinie vorgelegt hat, ist die Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG“ (im Folgenden: Batt-RL) von Europäischem Parlament und Rat unterzeichnet worden.
Sie wurde am 26. September 2006 verkündet1 und ist bis zum 26. September 2008 in nationales Recht umzusetzen2. Wenngleich die Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage vergleichsweise moderat ausgefallen sind, sind deren praktische Auswirkungen nicht zu unterschätzen.Im folgenden Beitrag sollen die Bestimmungen der Richtlinie und ihre Schnittstellen zu den beiden Elektrogeräte- Richtlinien3 untersucht sowie insbesondere mögliche Probleme bei der anstehenden Umsetzung in nationales Recht aufgezeigt werden.
Autor(en)
Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Martin A. Ahlhaus, Markus Jerxsen
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 05 / 2006 (Oktober 2006)
Verkaufspreis
€ 25,00