Atomrechtliches Genehmigungsverfahren für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Greifswald/Lubmin
Zwischenbilanz und zugleich kritische Analyse des gegenwärtigen Rechtsrahmens
Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands hatte die Gesellschaft für Reaktor- und Anlagensicherheit (GRS) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unter Einbeziehung russischer und ostdeutscher Experten umfangreiche Sicherheitsanalysen zu den Kraftwerksblöcken des Kernkraftwerks Greifswald/Lubmin (KGR) durchgeführt. Die Sicherheitsbeurteilung der GRS im Jahre 1990 ergab, dass moderne Sicherheitsstan dards auch mit Nachrüstungen für die Blöcke 1 bis 4 (WWER-440 W230) nicht und für den Block 5 (bis 8, WWER-440 W213) nur mit erheblichem Aufwand hätten erreicht werden können.1 Der Aufsichtsrat der Energiewerke Nord AG/GmbH (EWN) beschloss 1990/91 die Stilllegung der Gesamtanlage.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Frieder Bundtzen
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 03 / 2006 (Juni 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00