Das Flugzeugabsturzrisiko im Störfallrecht

Zu den rechtlichen Prämissen und zum Ergebnis der Risikobewertung in der SFK-Stellungnahme zur „Ticona-Problematik“

Die Entwicklung des Umweltrechts ist durch stetige Ausdehnung des Schutz- und Vorsorgestaates gekennzeichnet. Trotz aller Warnungen hat sich die Vorverlagerung des staatlichen Interventionspunktes ohne klare Vorgaben in der gesetzten Rechtsordnung vollzogen. Der demokratische und soziale Rechtsstaat des Grundgesetzes löst elementare Konflikte zwischen Umweltanforderungen und wirtschaftlichen Aktivitäten zunehmend nicht mit dem gebotenen Mittel normativer Rechtsetzung. Die untergesetzliche Normierung entwickelt ein beachtliches, von der Vollzugspraxis gelenktes Eigenleben. Inzwischen greift diese Entwicklung auf das gesamte Risikoverwaltungsrecht über. Dies führt einerseits in rechtsstaatlich bedenklicher Weise dazu, dass die Konfliktbewältigung auf die Organe der Rechtsanwendung, also auf die Gerichte und auf den Behördenvollzug, abgeschoben wird. Andererseits werden die legislativen Regelungsdefizite im nationalen Recht mitunter durch informale Strategien staatlicher Machtausübung ersetzt – mit der weiteren, ebenso bedenklichen Begleiterscheinung, dass zur Legitimierung auf europäisches Richtlinienrecht und damit auf eine Rechtsquelle verwiesen wird, die von Haus aus nicht einmal den Anspruch erhebt, unmittelbare Rechtswirkungen im vertikalen Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu erzeugen.
Autor(en)
Prof. Dr. Clemens Weidemann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2006 (Juni 2006)
Verkaufspreis
€ 25,00