Hält der Vorschlag zum neuen europäischen Chemikalienrecht (REACH) die Vorgaben des WTO-Rechts ein?

Im Oktober 2003 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), der bestehendes europäisches Chemikalienrecht ablösen soll.

Die Ziele von REACH sind vor allem der Schutz der Gesundheit der Menschen und der Umweltschutz, aber auch die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen chemischen Industrie und schließlich die Einhaltung von Verpflichtungen der EU im Rahmen der World Trade Organization (WTO). REACH beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung (Precautionary Principle) und verlangt deshalb, dass alle Chemikalien, die in der Europäischen Union (EU) produziert oder in die EU importiert werden, von einer neu zu gründenden Europäischen Agentur für chemische Stoffe registriert und zugelassen werden. Im Mai 2003 leitete die Europäische Kommission eine Internet-Konsultation zur Prüfung der Praxistauglichkeit ihres Entwurfs von REACH ein, an der Unternehmen, Verbänden, EU-Mitgliedstaaten und auch Drittstaaten teilnahmen. Im Januar 2004 meldete die Europäische Gemeinschaft (EG) ihr Gesetzgebungsvorhaben offiziell bei der WTO an und kam damit ihrer Pflicht aus Artikel 2.9 des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT) nach, anderen WTO-Mitgliedern die Absicht, neue technische Vorschriften einzuführen, frühzeitig bekannt zu geben. Seitdem ist REACH auch unter WTO-Mitgliedern ständiger Diskussionsgegenstand, vor allem im Komitee für technische Handelshemmnisse, welches gem. Art. 13 TBT den WTO-Mitgliedern als Beratungs- und Informationsforum dient und die Einhaltung des TBT-Abkommens gewährleisten soll.
Autor(en)
Christian Sudbrock
Contentpartner
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Publikation
StoffR 03 / 2006 (Juni 2006)
Verkaufspreis
€ 25,00