Der Entsorgungsfachbetrieb: von Schiedsrichtern, Regeln und Abseitsfallen – ein Spielbericht
Anmerkungen zum Urteil des VG Berlin vom 14.9.2005 – 10 A 111.05
Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bedeutet für ein Entsorgungsunternehmen u.a einen Image-Gewinn und dadurch eine deutliche Verbesserung seiner Wettbewerbschancen. Technische Überwachungsorganisationen (TÜOs) und Entsorgergemeinschaften sind zur Verleihung des Gütesiegels berechtigt. Bei der Zertifizierung müssen die Sachverständigen (Auditoren) und Kontrollgremien wie der Überwachungsausschuss der Entsorgergemeinschaft eine Vielzahl technischer, organisatorischer und rechtlicher Fragen beantworten. Diese Verantwortung verlangt ein hohes Maß an Kompetenz. Unerlässlich ist insofern die genaue Kenntnis der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Entsorgergemeinschaftsrichtlinie (EgRL), die im Wesentlichen den rechtlichen Rahmen stellen für die Existenz von TÜOs und Entsorgergemeinschaften sowie für die Anforderungen und Prüfkriterien, die ein Entsorgungsfachbetrieb erfüllen muss. Damit allein lässt sich der hier besprochene Fall jedoch nicht entscheiden.
Autor(en)
Dr. Rainer Cosson, Dr. Patrick Blümcke
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2006 (Juli 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00