Kommunale Abfallwirtschaft jenseits der Gemeindegrenzen
Die Grenzen der kommunalen Betätigung sind ein Dauerbrenner des Gemeindewirtschaftsrechts. Klages gab hierzu einen sehr instruktiven Einblick in seinem Vortrag auf dem 2.
Aachener Abfall- und Umweltforum. Hieraus ergibt sich der aktuelle Stand der Entwicklung. Nunmehr hat das OVG Koblenz mit seiner Entscheidung vom 21.3.2006 gleichfalls zu dieser Problematik Stellung genommen, und zwar bezogen auf die Sortierung und Verwertung von Leichtverpackungen. Sie qualifizierte diesen Bereich als außerhalb der wirtschaftlichen Betätigung stehend, weil er sich auf dem Gebiet des Umweltschutzes befindet. Dies soll sogar dann gelten, wenn diese Tätigkeiten eine Gemeinde freiwillig übernimmt. Ein öffentlicher Zweck nach § 85 Abs. 3 GemO Rh.-Pf., welcher eine wirtschaftliche Betätigung ermöglicht, soll auch gegeben sein, wenn sich eine Gemeinde nicht auf ihr Gemeindegebiet beschränkt, sondern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit auf andere Gemeinden ausgreift. Eine solche Notwendigkeit kann sich insbesondere aus modernen technischen Anlagen ergeben, die betriebswirtschaftlich sinnvoll nicht auf das Gebiet einer Gemeinde beschränkt werden können.
Autor(en)
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Contentpartner
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Publikation
AbfallR 03 / 2006 (Juni 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00