Wie kann die haushaltsnahe Abholung des Verpackungsmülls gesichert werden?

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 24. Mai 2006 eine weitere Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) beschlossen. Erklärtes Ziel dieser Fünften VerpackV- Novelle soll die Sicherung der einheitlichen, haushaltsnahen Wertstoffsammlung sein; die aktuelle wettbewerbliche Schieflage bei der Verpackungsentsorgung mit der Auszehrung der dualen Entsorgungsschiene durch Trittbrettfahrer soll korrigiert werden.

Die UMK reagiert damit auf aktuelle Entwicklungen, die inzwischen auch Gegenstand der öffentlichen Diskussion sind: Es wird beklagt, dass immer mehr Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sich nicht angemessen an den Kosten für die Entsorgung ihrer Produkte beteiligen. Obwohl die Verbraucher ihren Verpackungsmüll praktisch vollständig über die Erfassungseinrichtungen dualer Systeme entsorgen, werden für mehr als ein Drittel der Abfälle keine Lizenzentgelte an die Systembetreiber abgeführt. Zeitlich parallel zum UMK-Beschluss vom Mai 2006 hat erstmals ein Großunternehmen des Handels angekündigt, „selbstentsorgungsfähige“ Verkaufsverpackungen beim DSD-System abzumelden und stattdessen bei einer „Selbstentsorger- Gemeinschaft“ zu lizenzieren.
Autor(en)
Prof. Dr. Clemens Weidemann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2006 (Juni 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00