Zur Frage der Vereinbarkeit der REACH-Verordnung der EG mit höherrangigem EG- und WTO-Recht
Gibt es Rechtsmittel gegen die REACH-Verordnung?
Am 13.12.2005 kam es zu einer politischen Einigung im Rat der EG bezüglich der Neuordnung des europäischen Chemikalienrechts durch den Entwurf der REACH-VO; und im November 2005 diskutierte das EG-Parlament den vorigen Entwurf von 2003. Mit einem Inkrafttreten der REACH-VO kann frühestens im Frühjahr 2007 gerechnet worden. Selten ist der Entwurf einer EG-Verordnung zur Neuordnung des europäischen Chemikalienrechts von so harscher Kritik begleitet worden. So wurde anfangs u.a. geltend gemacht, ein Inkrafttreten der geplanten REACHVO würde zahlreiche Arbeitsplätze in der Chemieindustrie kosten; später wurde dieser Punkt dahingehend korrigiert, dass wegen der hohen Registrierkosten einige Chemikalien (vor allem solche unter einer Herstellung von 100 Tonnen/ Jahr) vom Markt verschwinden werden – unklar ist, ob dies etwa 10 % oder gar 40 % der Substanzen betreffen wird –, dass KMU und nachgeschaltete Anwender (downstream user) massiv unter den hohen Kosten leiden werden – hier dürften einige Arbeitsplätze gefährdet sein – und dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass erstens das REACH-System nicht arbeitsfähig sei, u.a. wegen erzwungener Kooperationen oder wegen Überforderung der Agentur, und dass zweitens der erhoffte Beitrag zur Innvoation (vor allem durch Substitution gefährlicher Substanzen) möglicherweise nicht eintritt.
Autor(en)
Priv. Doz. Dr. Harald Hohmann
Contentpartner
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Publikation
StoffR 02 / 2006 (April 2006)
Verkaufspreis
€ 25,00