Die Auswirkungen des EuGH-Urteils C-98/03 zur mangelhaften Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Mit Urteil vom 10. Januar 2006 hat der Europäische Gerichtshof1 zu der Frage Stellung genommen, ob die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 2002 sowie das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vollständig in nationales Recht umgesetzt wurde.
Die Kommission hatte gegenüber der Bundesrepublik Deutschland insgesamt sechs Rügen vorgebracht und darin vom EuGH Recht bekommen. Der EuGH hat damit mehrere Schlupflöcher verschlossen, mit denen der deutsche Gesetzgeber bisher versucht hat, das geforderte strenge Schutzniveau für europäische Schutzgebiete sowie streng geschützte Arten an einzelnen Stellen zu unterlaufen. Das Urteil wird sich auf alle Handlungen, Planungen und Vorhaben auswirken, die irgendeinen Einfluss auf Schutzgebiete oder streng geschützte Arten haben können. Hier sind insbesondere Straßenbauvorhaben, Deichbauten, Bergbauvorhaben, die Land- und Forstwirtschaft sowie die kommunale Bauleitplanung zu nennen.
Autor(en)
Wolfram Günther
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 02 / 2006 (April 2006)
Verkaufspreis
€ 32,00