Grenzüberschreitende Abfallverbringungen von Beseitigungs- und Verwertungsabfällen – Was ändert sich nach der novellierten Abfallverbringungsverordnung

Ende Juni 2003 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Novellierung der zehn Jahre alten EG-Abfallverbringungsverordnung (EG-AbfVerbrV)1 vor, der eine umfassende Überarbeitung der derzeit geltenden Verordnung vorsieht.

Der Vorlage dieses Vorschlags waren langjährige Verhandlungen der Kommission mit den Experten der Mitgliedstaaten der EU vorausgegangen. Weiterhin wurden von der Kommission Nicht-Regierungs-Organisationen (Industrie- und Umweltverbände) angehört. Mit der Verordnung werden Kontrollverfahren für die Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft festgelegt. Ziel ist die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt bei gleichzeitiger Wahrung der Handelsrechte auf dem Binnenmarkt. Die Verordnung setzte das Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung2 sowie den OECD-Ratsbeschluss über die Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung3 in gemeinschaftliches Recht um.
Autor(en)
Dr. Joachim Wuttke
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
18. Kasseler Abfallforum (2006) (Mai 2006)
Verkaufspreis
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