Fortentwicklung des Deponieregelwerkes
Nachdem die Bundesregierung mit der Abfallablagerung- und der Deponieverordnung vor einigen Jahren bereits strenge Grenzwerte für die Beseitigung von Abfällen auf Deponien festgelegt hat, wurden mit der Deponieverwertungsverordnung, die am 1. September 2005 in Kraft getreten ist, auch für die Verwertung von Abfällen ähnlich strenge Maßstäbe vorgegeben.
Am 8. Februar 2006 hat die Bundesregierung den Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien (Umsetzungsverordnung) beschlossen. Mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf werden noch existierende Lücken zum europäischen Deponierecht geschlossen.
Autor(en)
BD Dipl.-Ing. Karl Wagner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
18. Kasseler Abfallforum (2006) (Mai 2006)
Verkaufspreis
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