Erste Erfahrungen mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes aus Sicht des Umweltbundesamtes
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die EU-Richtlinien WEEE1 und RoHS2 in nationales Recht um.
Die Umsetzung erfolgt zeitlich gestaffelt, um insbesondere für den Aufbau einer Organisationsstruktur zur Umsetzung der Herstellerverantwortung ausreichend Spielraum zur Verfügung zu haben. Nach Inkrafttreten des ElektroG, Gründung der Gemeinsamen Stelle der Hersteller in Form der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), deren Beleihung durch das Umweltbundesamt sowie dem in wesentlichen Teilen abgeschlossenen Registrierungsprozess der Hersteller befinden wir uns ab 24. März 2006 in der operativen Phase des Umgangs mit Elektro-Altgeräten. Die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene zum Monitoring der Quoten und zum Stand der Behandlung werden nachfolgend ausgeführt.
Autor(en)
Dipl- Ing. Christiane Schnepel
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
18. Kasseler Abfallforum (2006) (Mai 2006)
Verkaufspreis
€ 5,00 oder im Premium-Abonnement enthalten