(K)ein neuer Service für den Bürger – Auswirkungen und Veränderungen durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern

Im März 2005 wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verkündet. Es weist den Herstellern eine ganze Reihe von Pflichten, z. B. bei der Produktion und dem Inverkehrbringen von Elektrogräten, aber auch hinsichtlich der Entsorgung der Altgeräte zu.

Produktverantwortung heißt in diesem Zusammenhang das Stichwort. Das Gesetz hat aber auch eine ganze Reihe bewährter Elemente aus der bisherigen Entsorgungspraxis übernommen. In vielen Regionen haben die kommunalen Entsorgungsträger schließlich bereits seit Jahren ein funktionierendes System der Getrennterfassung von Elektro- und Elektronikgeräten aus privaten Haushalten aufgebaut. Auch in Zukunft wird daher der Schwerpunkt bei der Annahme und Sammlung der Altgeräte auf kommunalen Schultern liegen.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Torsten Höppner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
18. Kasseler Abfallforum (2006) (Mai 2006)
Verkaufspreis
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