Biozid-Meldeverordnung – Erfahrungen und Auswertungen

Am 28.5.2005 ist die Biozid-Meldeverordnung in Kraft getreten.

Das Ziel dieser Verordnung ist die Erfassung aller auf dem deutschen Markt befindlichen Biozid-Produkte mit Wirkstoffen, die im Rahmen der zweiten Review-Verordnung notifiziert oder identifiziert wurden. Hierbei muss unterschieden werden zwischen Produkten, die bereits vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung auf dem Markt waren und denen, die nach dem 27.5.2005 auf den Markt kamen oder noch kommen. Für die erste Gruppe war die Meldefrist bis zum 28.7.2005 terminiert. Das heißt, dass alle „alten“ Biozid-Produkte innerhalb von zwei Monaten gemeldet werden mussten. Die zweite Gruppe umfasst die Biozid-Produkte, die seit dem 28.5.2005 erstmalig vermarktet wurden oder zukünftig vermarktet werden sollen. Diese müssen zum Unterschied von den zuvor genannten Produkten vor dem erstmaligen Inverkehrbringen gemeldet werden.
Autor(en)
Claus Haas, Manfred Heising
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 06 / 2005 (Dezember 2005)
Verkaufspreis
€ 25,00