Ergebnisse eines REACH-Testlaufs: SPORT-Projekt Pentanole“
Schlussfolgerungen aus Behördensicht
Im Oktober 2003 wurde von der Europäischen Kommission ein umfassender Vorschlag zur Neuregelung des europäischen Chemikalienrechts vorgelegt. Mit der Einführung des sogenannten REACH-Verfahrens (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) sollen zukünftig alle Chemikalien registriert, bewertet und besonders gefährliche Stoffe zugelassen werden. Im Vergleich zum jetzigen Chemikalienrecht wird die Beweislast unter REACH umgekehrt, d.h. nicht mehr die Behörden müssen nachweisen, dass eine Chemikalie gefährlich ist, sondern die Hersteller bzw. Importeure müssen den sicheren Umgang einer Chemikalie für alle Verwendungen zeigen.
Autor(en)
Dr. Suzanne Wiandt, Dr. Raimund Weiß
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 05 / 2005 (Oktober 2005)
Verkaufspreis
€ 25,00