Das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittelund Futtermittelrechts – eine erste Annäherung und Bestandsaufnahme
Der europäische Gesetzgeber setzt im Lebensmittel- und Futtermittelrecht verstärkt auf unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht, v.a. die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 u.a. zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts (im Folgenden Basisverordnung). Insbesondere diese Verordnung machte ein Handeln auch des nationalen Gesetzgebers erforderlich.
Das zuständige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft legte daher im Sommer 2003 einen ersten Entwurf vor, der in erster Linie dazu dienen sollte, das nationale Recht, v.a. das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 anzupassen und das Futtermittelrecht mit dem Lebensmittelrecht zusammenzuführen. Nach ersten Konsultationen mit Wirtschaftsverbänden und den Ländern brachte die Bundesregierung den Gesetzentwurf Mitte 2004 in den Bundesrat ein. Der Bundesrat gab eine umfassende Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ab2 und kritisierte dabei, dass das Gesetz nur schwer vollziehbar sei.
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Publikation
StoffR 05 / 2005 (Oktober 2005)
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