Das neue Elektrogesetz – Schnittpunkt zwischen Umweltrecht und Produktverantwortung

Nachdem im Jahr 2004 durch die Einführung des neuen Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) bereits eine Erweiterung der Pflichten für Hersteller von Produkten jeglicher Art eingeführt wurde, ist am 16. März 2005 das neue „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (kurz Elektrogesetz) verkündet worden.

Mit diesem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) werden zwei EU-Richtlinien in nationales Recht transformiert: Beide, die sog. „Elektrorichtlinie“ und die sog. „Stoffrichtlinie“ treffen die Hersteller vor allem in umweltrechtlicher Hinsicht. Das Hauptziel der genannten EG-Richtlinien ist nämlich vor allem die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten, die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung sowie die Verringerung des Schadstoffgehaltes der Geräte.
Autor(en)
Carsten Laschet, Prof. Dr. Tobias Lenz
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2005 (August 2005)
Verkaufspreis
€ 25,00