Tierschutz nach der Kosmetik-Richtlinie in Verfahren vor europäischen Gerichten

Am 20. Januar 2005 hat die Europäische Kommission ihren „Vierten Bericht über die statistischen Angaben zur Anzahl der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendete Tiere“ vorgelegt.

Danach wurden in der Europäischen Union im Jahr 2002 etwa 10,7 Mio. Tiere für Versuchszwecke eingesetzt. Mehr als 60 % der Tiere wurden zu Forschungs- und Entwicklungszwecken in den Bereichen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie für die biologische Grundlagenforschung verwendet. Rund 16% wurden bei der Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten und rund 10 % für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen eingesetzt. Von diesen Labortieren sind etwa 0,25 % für Unbedenklichkeitsprüfungen von Produkten/Stoffen eingesetzt worden, die hauptsächlich als Kosmetika und Haushaltsprodukte Verwendung finden.
Autor(en)
Siegfried Breier
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2005 (August 2005)
Verkaufspreis
€ 25,00