Die Umsetzung“ der FFH-Richtlinie in Deutschland
Ziel der FFH-Richtlinie (FFH-RL) ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern und zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im gesamten europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten beizutragen. Gemäß den Vorgaben des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 FFHRL hätte die rechtliche Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Bekanntmachung erfolgen müssen.
Der Termin des 5. Juni 1994, als spätest möglicher Zeitpunkt für die gesetzliche Überleitung der genannten Richtlinie in das nationale Recht, ist allerdings ohne Aktivität der Bundesrepublik Deutschland vorübergegangen. Erst das zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – ebenso wie zeitlich vorhergehend das Bau- und Raumordnungsgesetz – enthielten Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie. Die Umsetzung der Richtlinie, insbesondere in das Bundesnaturschutzgesetz, wurde vielfach problematisiert. Die grundlegenden Fragen zur Umsetzung der FFH-RL scheinen damit umfassend untersucht worden zu sein, allerdings ist das Verfahren zur Schaffung eines kohärenten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 mit der normativen Umsetzung in das BNatSchG und die entsprechenden Landesgesetze auch zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen.
Autor(en)
Dr. Jochen Kerkmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 06 / 2005 (Dezember 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00