Der Schutz des europäischen Naturerbes durch die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie
Um das europäische Naturerbe und die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten, sah sich die Europäische Gemeinschaft 1992 zum Handeln veranlasst.
Die Mitgliedstaaten verabschiedeten einstimmig die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.5.1992“ (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL)1, die zusammen mit der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten vom 2.4.1979“ (Vogelschutzrichtlinie – VRL)2 den Aufbau des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000“ zur Aufgabe hat. Damit existiert nun ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zu einem grenzübergreifenden Arten- und Biotopschutz in der Europäischen Union, das die dauerhafte Erhaltung der Europäischen Lebensraumtypen und Arten in ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleisten soll.
Autor(en)
Jochen Schumacher
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 06 / 2005 (Dezember 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00