Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz unter den vergaberechtlichen Schwellenwerten
Der Großteil aller öffentlichen Vergaben betrifft Aufträge unter den EU-Schwellenwerten.
In diesem Bereich gab es bis vor kurzem keinen effektiven Rechtsschutz. Mit Beschluss vom 25.5.2005 hat das OVG Rheinland-Pfalz jetzt zu Recht entschieden, dass in diesen Fällen Rechtschutz durch die Verwaltungsgerichte möglich ist und durch die verfassungsrechtliche Rechtschutzgarantie sogar gefordert wird, wenn Vergaben vom Anwendungsbereich des GWB ausgenommen sind und einer rechtlichen Überprüfung sonst nicht zugeführt werden könnten1. Damit hat das OVG den gesamten Bereich der Vergaben unter den EU-Schwellenwerten und darüber hinaus beispielsweise auch Vergaben im Rüstungs- und Sicherheitsbereich, wo Primärrechtschutz bislang gleichfalls als ausgeschlossen galt, der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterstellt. In diesem Beitrag werden die Entscheidung des OVG Rheinland- Pfalz, ihre absehbaren Konsequenzen und der vergaberechtliche Hintergrund von Vergaben unter den EU-Schwellenwerten erläutert.
Autor(en)
Dr. Franz Josef Hölzl, RA Dr. Marc Gabriel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2005 (Dezember 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00