Betriebliche Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen nach der Reform

Mit dem Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen hat der Bundesgesetzgeber das Recht der Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen grundlegend neu geregelt.

Anlass der Neuregelung war die Erkenntnis, dass sich die ordnungsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen in der Praxis nicht hinreichend bewährt hat. Die Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung (AbfKoBiV) erwiesen sich häufig als zu starr und unflexibel. Der Gesetzgeber hielt es daher für notwendig und zweckmäßig, die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen ersatzlos aufzuheben. Künftig soll die Erstellung allein auf freiwilliger Basis erfolgen, wobei entsprechende (noch) bestehende Rechtsvorschriften lediglich als unverbindliche Orientierungshilfen dienen.
Autor(en)
Dr. Ulrich Klein
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2005 (Dezember 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00