Die Abfallablagerung in Tagebauen als bergrechtliche Wiedernutzbarmachung
Oder: Gilt nach dem Tongrubenurteil II“ des BVerwG das Abfallrecht noch für Abfalldeponien?
In seinem Tongrubenurteil II“1 hat das BVerwG entschieden, dass die Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Tagebaus mit hierzu geeigneten Abfällen im Regelfall ein Verwertungsvorgang ist. Daraus folgt, dass solche Maßnahmen der Zulassung nicht nach dem KrW-/AbfG, sondern nach dem BBergG bedürfen. Dieses Urteil setzt langwierigen Meinungsverschiedenheiten der Instanzgerichte im Sinne der bis dahin herrschenden Tendenz ein Ende (s. u. IV.). Es hat weitreichende Auswirkungen für die Praxis der Bergbehörden, die solche Ablagerungsvorhaben bisher auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zugelassen haben (s. u. V.). Für die abfallrechtliche Praxis außerhalb des Bergbaus stellt sich die Frage, ob über die Verfüllung bergrechtlich zugelassener Tagebaue hinaus auch die Verfüllung anderer Gruben als Verwertungsmaßnahme anzusehen ist.
Autor(en)
Dr. Thorsten Attendorn
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2005 (Oktober 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00