Die geplante Erweiterung der Umweltstraftatbestände u. a. des Abfallstrafrechts auf Auslandstaten

Das Bundeskabinett hat im Mai 2005 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der – in Umsetzung des Rahmenbeschlusses der Europäischen Union vom 27.1.2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht1 – die Erweiterung des strafrechtlichen Umweltschutzes zum Ziel hat.

Der Entwurf sieht u. a. einen neuen Absatz 2 der umweltstrafrechtlichen Legaldefinition des § 330 d StGB vor, durch den den in den §§ 311, 324 a, 325, 326, 327 und 328 StGB bezeichneten verwaltungsakzessorischen Tatbestandsmerkmalen („verwaltungsrechtliche Pflicht, zugelassene Anlage, Genehmigung, Untersagung und Planfeststellung, einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren und einem Verbot“) dementsprechende ausländische verwaltungsrechtliche Regelungen gleichgesetzt werden sollen.
Autor(en)
Dr. RA Regina Michalke
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2005 (Oktober 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00