Kommunale Einrichtungen als Bieter in Vergabeverfahren – Teil 2

Fraglich ist, ob ein öffentlicher Auftraggeber bei einer grundsätzlich zugelassenen Beteiligung eines kommunalen Unternehmens am Vergabeverfahren einen Verstoß dieser Einrichtung gegen landesrechtliche Vorschriften zur wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden (z.B. § 107 GO NW) mit der Folge berücksichtigen muss, dass dieses kommunale Unternehmen vom Vergabeverfahren auszuschließen ist.

In den nachfolgend erörterten Entscheidungen kamen sowohl Verstöße der kommunalen Einrichtung gegen das Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG) als auch gegen das Vergaberecht in Betracht. Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Fällen über die Frage zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen Art. 87 BayGO bzw. gegen § 107 GO NW, die die Voraussetzungen erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit der Gemeinden regeln, den Anspruch eines privaten Wettbewerbers aus § 1 UWG auf Unterlassen und Schadensersatz wegen sittenwidriger Handlungen begründet.
Autor(en)
Norbert Portz
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2005 (Oktober 2005)
Verkaufspreis
€ 32,00