Einführung in das Recht der Drogenausgangsstoffe (Grundstoffüberwachungsrecht)

Teil 1: Allgemeiner Teil und Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 1

Eine effektive Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen kann sich nicht darauf beschränken, Herstellung und Handel mit Betäubungsmitteln zu überwachen. Schon das am 19.12.1988 in Wien angenommene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verlangte daher auch eine Kontrolle des Handels mit Drogenausgangsstoffen (d. h. Stoffen, die häufig zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verwendet werden), um deren Abzweigung für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln zu verhindern. Artikel 12 des Übereinkommens der Vereinten Nationen sieht daher den Erlass geeigneter Maßnahmen zur Überwachung der Herstellung und des Vertriebs von Drogenausgangsstoffen vor. Die Europäische Gemeinschaft hat sich mit dem Beschluss 90/611/EWG des Rates vom 24.11.1990 diesem Übereinkommen angeschlossen.
Autor(en)
Dr. Sascha Reichardt
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2006 (Februar 2006)
Verkaufspreis
€ 25,00